Die Energie- und Emissions-Spar-Initiative (ESI) der SKP bietet individuelle Beratung in Hinblick auf Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten von Heizungsmodernisierungen.
Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Heizungsgesetz schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen ab 2024 mit erneuerbaren Energien betrieben sein müssen. So sollen veraltete Öl- und Gasheizungen nach und nach durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden. Dies bedeutet nicht, dass ordnungsgemäß funktionierende Heizungen zwangsläufig ausgetauscht werden müssen, auch Reparaturen zur Instandhaltung sind erlaubt.
Für welche Gebäude gelten welche Fristen?
Die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes betrifft hauptsächlich neu errichtete Gebäude, bei denen eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Während die Regel in Neubaugebieten direkt ab dem 1. Januar 2024 greift, gibt es für bestehende Gebäude sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten längere Übergangsfristen. In Großstädten werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Städten erst ab dem 30. Juni 2028. Ende September muss das Gesetz zudem noch den Bundesrat passieren.
Was ist bei der Umsetzung von Heizungsmodernisierungen zu beachten?
Ältere Heizsysteme sind oft ineffizient und umweltschädlich. Damit ist das neue Heizungsgesetz in Deutschland ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und erneuerbare Energien zu fördern. Es ist ratsam, sich über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen der verschiedenen Programme zu informieren und Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für die individuellen Bedürfnisse zu finden. Professionelle Unterstützung ist dabei entscheidend, um die finanziellen Rahmenbedingungen einer Heizungsmodernisierung zu planen.
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten: Energie- und Emissions-Spar-Initiative von S-Kreditpartner
Das Programm ESI, die Energie- und Emission-Spar-Initiative der SKP, fördert die aktive Marktbearbeitung mit Sparkassen, um Kunden auf ihrer Nachhaltigkeitsreise bestmöglich zu unterstützen. Ziel ist es privaten Wohneigentümern Orientierung und Handlungssicherheit zu bieten und so zu helfen die energetische Sanierungsquote signifikant zu steigern und Umsetzungsvorhaben zu beschleunigen.
Sparkassen und Endkunden profitieren dabei von professionellen Beratungsservices zur Planung und Finanzierung von energetischen Sanierungen. Dazu gehören Tools wie z.B. ein Modernisierungsplaner, eine aktuelle und umfangreiche Förderdatenbank, ein Antragsservice für Förderprogramme, leicht verständlich aufbereitete Fachinformationen und ein Energieberaterfinder. Für individuell ausgearbeitete Sanierungspläne werden schnell und einfach Finanzmittel für die Umsetzung zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten auf Bundesebene bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme für Heizungsmodernisierungen an. Die Konditionen und Voraussetzungen können von dabei von Region zu Region variieren. Auch aus diesen Gründen spielt eine hochwertige Beratung eine entscheidende Rolle, damit mögliche Fehler im Prozess vermieden werden. Außerdem können unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Heizungsmodernisierung steuerlich absetzbar sein.
Die S-Kreditpartner GmbH engagiert sich als Klimapartner für die Förderung von Nachhaltigkeitsinitiativen in Deutschland und betont die Bedeutung der Zusammenarbeit von Akteuren und Beteiligten auf dem Markt, um Kunden bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden zu unterstützen.